WehrG 2001 idF BGBl I 2003/137: § 26 Abs 1 Z 1 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung eines Präsenzdienstes von Amts wegen, ua wenn und solange es militärische Rücksichten erfordern; hier: Formulieren konkreter Selbstmordabsichten)
§ 28 Abs 4 (vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst mit Ablauf des Tages, an dem Befreiungsbescheid erlassen wird)