FSG: § 24 Abs 4 idF BGBl I 2006/32 (Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens bei Bedenken, ob Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind; Entziehung der Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung, wenn Aufforderungsbescheid, sich ärztlich untersuchen zu lassen oder erforderliche Befunde zu erbringen, keine Folge geleistet wird; allfälliger „negativer“ Inhalt des Gutachtens kann „Formalentziehung“ auch nicht rechtfertigen)