NAG § 72 (besonders berücksichtigungswürdiger Fall; humanitäre Gründe; kein Recht auf Inlandsantragstellung; Feststellungsantrag zulässig; Bindung der Behörde)
VwGH 15. 5. 2007, 2006/18/0149
Die Inlandsantragstellung gemäß § 74 NAG kommt nur in Betracht, wenn sie von Amts wegen zugelassen wird. Damit ist klargestellt, dass die Beh allein von sich aus - ohne dass eine Alternative in Form einer darauf abzielenden Antragstellung vorgesehen wäre - das Vorliegen der maßgeblichen Tatbestandsmomente für die Annahme eines besonders berücksichtigungswürdigen Falles aus humanitären Gründen gemäß § 72 NAG zu prüfen hat. Diese Best räumt somit dem Fremden kein durchsetzbares - und vor dem VwGH geltend zu machendes - Recht auf Inlandsantragstellung ein (VwGH 27. 6. 2006, 2006/18/0153).