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VwGH 30. 5. 2007, 2006/03/0058 (Fischereirecht)

JudikaturFischereirechtZfV 2008/55ZfV 2008, 60 Heft 1 v. 7.3.2008

NÖ FischereiG 1988: § 2 Abs 4 (Fischereirecht ist selbständiges, mit Grund und Boden nicht verbundenes Recht; privates Recht, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Streit über Besitz und Erwerb)

§ 26 Abs 1 (Einteilung der Fischwässer mit Bescheid in Fischereireviere)

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