Stmk ROG: § 27 Abs 1 (Gemeinde, Bebauungsplanung; fehlender Bebauungsplan für Villengebiet in Graz)
§ 32 Abs 1 (Verordnungen und Bescheide der Gemeinde aufgrund von Landesgesetzen; kein Widerspruch zu Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder Bebauungsrichtlinien; Erteilung einer Baubewilligung in Teil des Baulandes, für welches Bebauungsplan erforderlich, aber nicht vorhanden)