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VwGH 24. 4. 2007, 2004/05/0288 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2008/20ZfV 2008, 44 Heft 1 v. 7.3.2008

Krnt BauO: § 10 Abs 1 lit b (Bauwerber, der nur Miteigentümer der Liegenschaft; Zustimmung der Eigentümer, Wohnungseigentum; Beschluss der Mehrheit und qualifizierte Untätigkeit der Minderheit ausreichend; keine Anfechtung oder Genehmigung durch das Gericht, Zustimmungserfordernis nach BauO erfüllt; Unklarheit über gefassten Beschluss, keine ordnungsgemäße Kundmachung des Beschlusses, kein Lauf der Anfechtungsfrist, keine qualifizierte Untätigkeit)

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