vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 27. 3. 2007, 2003/06/0145 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2008/15ZfV 2008, 42 Heft 1 v. 7.3.2008

Tir BauO: § 6 Abs 6 (Mindestabstandsflächen, Zulässigkeit der Bebauung, höchstens 15 %, ausgenommen ua Pflasterungen, oberirdische bauliche Anlagen nach Abs 3 lit a und b überdies nur in einem solche Ausmaß, dass gegenüber den angrenzenden Grundstücken zu jeder Seite hin mindestens die Hälfte der gemeinsamen Grenze von baulichen Anlagen frei bleibt; bei der Bestimmung dieser freibleibenden Hälfte sind alle Gebäude einzubeziehen, nicht nur solche nach Abs 3 lit a und b)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!