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VfGH B 2114/06, 12. 6. 2007 (Meinungsäußerungsfreiheit)

JudikaturVfGHZfV 2007/2829ZfV 2007, 1239 Heft 6 v. 14.1.2008

MRK: Art 10 Abs 1 (jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung)

Art 10 Abs 2 (Meinungsäußerungsfreiheit kann bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden; hier: Äußerung ist noch als zulässiges Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd RAO zu werten)

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