Krnt GVG: § 10 Abs 2 lit b (Genehmigungsvoraussetzungen; Versagungsgründe; Grundstück oder land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb ist zur Vergrößerung oder Verstärkung eines oder mehrerer vergrößerungs- oder verstärkungsbedürftiger bäuerlicher Betriebe notwendig und geeignet; Interessensabwägung)
§ 10 Abs 4 (Landwirt; Begriff; jährlicher Ertrag von € 698 kein nennenswerter Beitrag zum Lebensunterhalt)