Wr DienstO 1994: § 74a Abs 3 (Dienstrechtssenat; zulässige Einrichtung als Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag)
B-VG Art 7 Abs 1 (Gleichheit, keine Willkür bei Abweisung des Antrages auf Versehrtenrente bzw Versehrtengeld)
Art 133 Z 4 (Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag)