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VfGH V 47/05, 5. 12. 2006 (Baurecht, Raumordnung)

JudikaturVfGHZfV 2007/2797ZfV 2007, 1227 Heft 6 v. 14.1.2008

Wr BauO: § 1 Abs 4 (Flächenwidmungsplan, Änderung; wichtiger Grund; insbesondere aufgrund Bevölkerungsentwicklung, Änderung der natürlichen, ökologischen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten, gegebenenfalls im Hinblick auf eine neue Bewertung einzelner Ziele; Abwägung der für die Änderung sprechenden Rücksichten mit den dagegen sprechenden Rücksichten; Grundlagenforschung; landwirtschaftliche Nutzung bleibt möglich)

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