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VwGH 2003/07/0148, 29. 3. 2007 (Wasserrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2789ZfV 2007, 1222 Heft 6 v. 14.1.2008

WRG 1959 § 17 Abs 1 (Stehen verschiedene Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen in Widerstreit, gebührt jener der Vorzug, die dem öffentlichen Interesse besser dient)

§ 109 Abs 1 (Widerstreit; Entscheidung, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt)

§ 109 Abs 2 (ebenso; Ansuchen, die einer bereits in Behandlung gezogenen Bewerbung widerstreiten, sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie noch vor Abschluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz - wenn jedoch das Verfahren gemäß Abs 1 zunächst auf die Frage des Vorzuges beschränkt war, noch vor Abschluss der mündlichen Verhandlung hierüber - bei der Behörde geltend gemacht werden)

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