AVG § 68 Abs 1 (entschiedene Sache, Zurückweisung neuerlichen Antrags; Rechtskraft, Unwiederholbarkeit; ne bis in idem, verwaltungspolizeilicher Auftrag; neuerlicher Beseitigungsauftrag gegenüber demselben Adressaten)
Tir BauO 2001: § 37 Abs 1 (konsenslose bewilligungspflichtige Anlage, Auftrag, binnen angemessener Frist um Bewilligung anzusuchen, Verstreichen der Frist oder Versagung der Bewilligung; Beseitigungsauftrag)