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VwGH 2006/06/0043, 21. 2. 2007 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2773ZfV 2007, 1218 Heft 6 v. 14.1.2008

AVG: § 42 Abs 1 idF BGBl I 1998/158 und 2004/10 (mündliche Verhandlung, Präklusion, wenn keine rechtzeitigen Einwendungen; nunmehr Verlust der Parteistellung bei gänzlicher Unterlassung von Einwendungen; Beibehaltung der Präklusionsformel unter Hinweis auf die Novelle BGBl I 1998/158, keine Schlussfolgerungen aus dem Wort „wenn“)

Slbg BauTG: § 5 (kein subjektives Recht des Nachbarn; Einwand der Veränderung von Grundwasserströmen)

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