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VwGH 2005/20/0026, 29. 3. 2007 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2768ZfV 2007, 1217 Heft 6 v. 14.1.2008

EGVG: Art II Abs 2 lit D Z 43a (Anwendung des AVG auf Unabhängigen Bundesasylsenat, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung iSd § 67d AVG, wenn Sachverhalt aus Aktenlage in Verbindung mit Berufung geklärt; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren und schlüssige Beweiswürdigung der Erstbehörde, keine neuen Sachverhaltsbehauptungen in der Berufung, keine neuen Ermittlungen durch Unabhängigen Bundesasylsenat, Verhandlungspflicht bei Abgehen von bzw Ergänzung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung)

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