AVG § 7 Abs 1 (Befangenheit von Verwaltungsorganen; nunmehriger Vorsitzender der Disziplinaroberkommission nahm an der Berufungsverhandlung als Disziplinaranwalt teil; Vorliegen eines absoluten Befangenheitsgrundes)
HDG : § 19 Abs 1 (Disziplinaranwalt; Organpartei zur Wahrung dienstlicher Interessen)