AVG § 18 Abs 4 (Bescheid, Ausfertigung; Bezeichnung der Behörde, Kopfbezeichnung „Amt der LReg“, Maßgeblichkeit der Fertigungsklausel „Für den Landeshauptmann“)
VwGG § 41 (Wahrnehmung der Unzuständigkeit der belangten Behörde durch den VwGH von Amts wegen)