VStG § 51f Abs 2 (Öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführung der Verhandlung und Verkündung trotz Abwesenheit der Partei; Voraussetzung ordnungsgemäße Ladung; Rechtsanwalt; Zahnschmerzen; Erstuntersuchung vor Termin; Vorlage der ärztlichen Bestätigung erst Tage später)
2007/02/0085, 20. 4. 2007