VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; Voraussetzungen; Verschulden minderen Grades hindert Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht; hier: Überprüfung der Vollständigkeit von in Befolgung eines Verbesserungsauftrages übermittelten Aktenstücken)
2007/06/0047, 17. 4. 2007