VwGG § 24 Abs 2 (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Schriftsätze; Unterschrift eines Rechtsanwalts, ausgenommen bei Organen ua des Bundes, eines Landes oder einer Stadt mit eigenem Statut oder Gemeinde; Fertigung durch Organwalter, Unterlassung; gleicher Sorgfaltsmaßstab wie für Rechtsanwalt; Kuvertierung eines Schriftsatzes durch die Kanzlei ohne Einholung der Unterschrift des Genehmigenden)
2007/05/0006, 0008, 20. 2. 2007