StVO § 93 Abs 1 (Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers, Schnee und Verunreinigungen vom Gehsteig zu entfernen; Streupflicht)
§ 93 Abs 4 (Gehsteigreinigung; Schneeräumungspflicht; keine Entbindung für über eine Breite von 3 m ab Grundgrenze hinausgehenden Bereich)