StbG § 34 Abs 1 (Entzug der Staatsbürgerschaft, nach Erwerb vor mehr als 2 Jahren durch Verleihung oder Erstreckung,
Seite 1196
Beibehaltung einer fremden Staatsbürgerschaft aus selbst zu vertretenden Gründen)
StbG § 34 Abs 1 (Entzug der Staatsbürgerschaft, nach Erwerb vor mehr als 2 Jahren durch Verleihung oder Erstreckung,
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