AlVG § 10 Abs 1 (Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen Beschäftigung, vorliegende; Verweigerung eines persönlichen Vorstellungsgesprächs)
2005/08/0164, 25. 10. 2006
Dem Bf ist zuzugestehen, dass die Anführung eines falschen Unternehmens im ersten Abs seines Bewerbungsschreibens auf einem Versehen beruht, das sich daraus erklärt, dass er am selben Tag zwei Stellenangebote des Arbeitsmarktservice übermittelt bekommen hat. Diesbezüglich kann ihm ein vorsätzliches Verhalten iSd Rsp zu den §§ 9 und 10 AlVG nicht angelastet werden.