AlVG § 10 (Vereitelung einer Beschäftigung; klare Abgrenzung zur Nichteinhaltung eines Kontrolltermines)
§ 49 (Kontrollmeldung; Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, das auch als Kontrolltermin vorgeschrieben worden ist; Verhalten des Arbeitslosen bei einem Kontrolltermin steht nicht unter einer Sanktionierung nach § 10)