ASVG § 8 Abs 1 Z 3 lit a (Teilversicherung in der Unfallversicherung aufgrund selbständiger Erwerbstätigkeit; Wegfall einer Voraussetzung der Teilversicherung durch Ende der Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer)
§ 12 Abs 1 (Erlöschen der Pflichtmitgliedschaft zum Letzten des Kalendermonats, in dem die die Pflichtversicherung begründende Tätigkeit aufgegeben wird; ebenso)