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VwGH 2004/11/0001, 24. 4. 2007 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/2652ZfV 2007, 1178 Heft 6 v. 14.1.2008

FSG § 26 Abs 2 (Sonderfälle der Entziehung; bei erstmaliger Übertretung gemäß § 99 Abs 1 StVO 1960 erfolgt Entziehung für die Dauer von mindestens vier Monaten; längere Entziehungsdauer bei besonders gefährlichen Verhältnissen; hier: Fahrt mit beschädigten Reifen)

2004/11/0001, 24. 4. 2007

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