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VwGH 2004/10/0030, 23. 4. 2007 (Hochschulwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/2649ZfV 2007, 1177 Heft 6 v. 14.1.2008

UnivStG 1997: § 69 Abs 1 Z 3 (Übertretung; vorsätzliches Führen einer den inländischen oder ausländischen akademischen Graden oder Titeln gleiche oder ähnliche Bezeichnung; „Führen“, Begriff; „Doktor“ der „Freien Universität Teufen“)

VStG § 5 Abs 1 (Schuld, Vorsatz)

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