FPG § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Verurteilung wegen Schlepperei; öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Bereich des Fremdenwesens; hoher Stellenwert aus dem Blickwinkel der Europäischen Union)
§ 87 (ebenso)