FPG § 60 Abs 2 Z 6 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Varietekünstler; Scheinvertrag; Deutschkenntnisse; unrichtige Angaben gegenüber österreichischer Botschaft)
2007/18/0062, 27. 3. 2007
Der Bf bestreitet nicht, dass aufgrund eines nur zum Schein und gegen Bezahlung abgeschlossenen Vertrages betreffend sein Engagement bei einem Variete eine Sicherungsbescheinigung ausgestellt worden ist und er aufgrund seiner unrichtigen Behauptung gegenüber der österr Botschaft in Skopje, tatsächlich bei diesem Variete arbeiten zu wollen, einen Aufenthaltstitel erwirkt hat.