BDG 1979 § 92 Abs 1 Z 4 (Disziplinarstrafen; Entlassung)
§ 93 Abs 1 (Strafbemessung; Beurteilung der Untragbarkeit der weiteren Dienstverwendung des Beamten unter Berücksichtung aller zu berücksichtigenden Milderungsgründe)
§ 125a Abs 3 Z 4 (Absehen von der mündlichen Verhandlung; sich ausschließlich gegen die Strafbemessung richtende Berufung; die Entlassung verfügender Berufungsbescheid aufgrund einer auf die Entlassung des beschuldigten abzielenden Berufung der Disziplinaranwältin, nicht nur Aspekte der Strafbemessung betreffend, unzulässiges Absehen von der mündlichen Verhandlung)