BDG 1979 § 92 Abs 1 Z 3 (Disziplinarstrafen; Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Montasbezügen unter Ausschluss der Kinderzulage)
§ 92 Abs 2 (Begriff des Monatsbezuges; bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigende Kürzungen des Monatsbezugs; Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit, nicht unter den Begriff Kürzung fallende)