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VwGH 2006/07/0010, 29. 3. 2007 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2007/2583ZfV 2007, 1150 Heft 6 v. 14.1.2008

NÖ FLG: § 42 (Flurbereinigungsverfahren; Zugrundelegung von Flurbereinigungsverträgen oder Flurbereinigungsübereinkommen; Voraussetzungen)

§ 96 (Anwendbarkeit des AVG; keine Vorschriften über örtliche Zuständigkeit der Agrarbehörden in §§ 96 ff)

NÖ AgrarbehördenG: § 1 Abs 1 (Aufgaben der nö Agrarbehörden sind die Angelegenheiten der Bodenreform im Bereich des Landes NÖ; Begriff „Angelegenheiten der Bodenreform“; auch in dem Fall, in dem der Sitz eines Betriebes in NÖ liegt, die flurbereinigende Maßnahme selbst aber nicht im Bereich des Landes NÖ stattfindet, liegt dennoch eine „Angelegenheit der Bodenreform im Bereich des Landes NÖ“ iSd § 1 Abs 1 NÖ AgrarbehördenG vor)

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