BDG 1979: § 56 Abs 2 (unzulässige Nebenbeschäftigung, Vermutung der Befangenheit)
GZ 44/11-BK/07 vom 31. 5. 2007
Die Nebenbeschäftigung eines Bea begründet dann die „Vermutung“ seiner Befangenheit, wenn sie objektiv geeignet ist, seine uneingeschränkte Unparteilichkeit und die ungeteilte Sachlichkeit seiner Amtsführung auch nur ansatzweise in Frage