BDG 1979: § 123 Abs 1(Einleitungsbeschluss, Spruch, Angabe der Tatzeit, des Tatortes und der Tatumstände, nähere Umschreibung in Begründung und Beilagen; hinreichender Tatverdacht)
GZ 42/11-BK/07 vom 8. 6. 2007
Bei einer größeren Anzahl von Tathandlungen ist die Angabe des Tatzeitraumes im EinlBeschl hinreichend (BerK 17. 12. 1999, GZ 111/9-BK/99).