BDG 1979: § 38 Abs 6 (Vorverständigung von Nichtzuweisung eines Arbeitsplatzes, keine Einwendungen, schließlich Zuweisung eines niedriger bewerteten Arbeitsplatzes, Zustimmungsfiktion)
GZ 56/10-BK/07 vom 24. 5. 2007
Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde durch Abberufung und Zuweisung eines anderen niedriger bewerteten ArbPl nun nicht die angekündigte Verwendungsänderung nach § 40 Abs 2 Z 3 BDG, sondern eine solche nach § 40 Abs 2 Z 1 BDG vorgenommen, die im Vergleich zur angekündigten Maßnahme geringere Nachteile mit sich bringt und daher die weit weniger einschneidende Maßnahme darstellt.