BDG 1979: § 38 Abs 6 (Vorverständigung, Bekanntgabe der neuen Verwendung, hinreichende Präzisierung, Funktions- und Zulagengruppe, Zustimmungsfiktion)
GZ 54/10-BK/07 vom 10. 7. 2007
Mit der in der Vorverständigung vorgenommenen Bezeichnung des neuen ArbPl (Versetzung zu einer Außenstelle unter Wahrung der dienst- und besoldungsrechtl Stellung) war für den BW iS der Rsp der BerK (vgl BerK 20. 5. 2003, GZ 161/12-BK/02; 5. 8. 2005, GZ 79/8-BK/05) nicht erkennbar, wie die neue Verwendung im Verhältnis zu seiner bisherigen Verwendung (Funktions- und Zulagengruppe) von seiner Tätigkeit her zu beurteilen ist.