BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Herauslösung von Abteilungen aus bisherigem Organisationsgefüge und Zuordnung zu neuer Dienststelle, gleichwertiger Arbeitsplatz am selben Dienstort, schonendste Variante)
GZ 38/14-BK/07 vom 28. 6. 2007
Durch die bundesweite Herauslösung der gegenständlichen Prüfungsabteilungen samt ihren Aufgabengebieten aus dem bisherigen „Organisationsgefüge“ und deren Zuordnung zur neuen Dienststelle bzw -behörde „Steuerfahndung“ ist (auch) die bisherige Funktion der BW beim Finanzamt G. erloschen; die dadurch ausgelöste Abberufung von ihrem bisherigen ArbPl erwies sich daher schon deshalb als gerechtfertigt.