BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 4 (Dienstpflichtverletzungen, rechtswidrige Weitergabe von Daten des Dienstgebers, Vertrauensverlust)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abzugsinteresse, schonendste Variante, frei verfügbare Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der Personalmaßnahme)