BundesvergabeG 2002 idF BGBl I 2002/99: § 13 (Berechnung des geschätzten Leistungswertes bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen; Bauwerk aus mehreren Losen für die jeweils gesonderter Auftrag vergeben wird, Bildung des geschätzten Auftragswertes durch Gesamtwert aller Lose; Aufteilung zur Umgehung der Vorschriften für Oberschwellenbereich unzulässig)