BundesvergabeG 2006: § 2 Z 8 („Auftraggeber“, Begriff; Rechtsträger)
§ 2 Z 41 („vergebende Stelle“, Begriff; Organisationseinheit oder Bevollmächtigter des Auftraggebers)
AVG: § 13 Abs 3 idF BGBl I 2004/10 (Mängelverbesserung schriftlicher Eingaben; Parteibezeichnung; verfehlte Bezeichnung des Antragsgegners/Auftraggebers in einem Vergabeverfahren mit „Amt der Tiroler Landesregierung“ statt richtig „Land Tirol“ berechtigt nicht zur Zurückweisung ohne Mängelverbesserungsauftrag)