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VfGH B 840/03, 23. 6. 2005 (VERGABEWESEN)

JudikaturVfGHZfV 2007/2498ZfV 2007, 1085 Heft 5 v. 13.11.2007

MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Vergabeverfahren; Recht auf „öffentliche Anhörung“, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung bei unbestrittenem Sachverhalt und bei bloßen Rechtsfragen ohne besondere Komplexität, ebenso bei unmissverständlichem Verzicht)

Wr LandesvergabeG 1995: § 47 Z 8 idF LGBl 2002/34 (Ausscheidung von mangelhaften Angeboten; Verbesserungsfähigkeit von mangelhaften Angeboten, Voraussetzungen klärungsbedürftig)

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