StV von Wien: Art 7 Z 3 (Rechte der Volksgruppen, slowenische, kroatische Minderheiten; Gebiete mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung, Zulassung der slowenischen oder kroatischen Sprache als Amtssprache; Verfassung topographischer Aufschriften sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache als auch in Deutsch in solchen Bezirken; Straßenverkehrszeichen; Ortstafel und Ortsende für Ort in Kärnten; Prüfungsmaßstab nur bis zum Inkrafttreten der Topographieverordnung Kärnten)