B-VG: Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip; Determinierungsgebot, „differenziertes“; Beurteilungsspielraum bei Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht und Art 18 B-VG)
Art 20 Abs 1 (Verwaltung; Selbstverwaltung, Sozialversicherungsträger, Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex)