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VfGH V 97-100/06, 28. 2. 2007 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVfGHZfV 2007/2489ZfV 2007, 1083 Heft 5 v. 13.11.2007

B-VG: Art 139 Abs 1 (Verordnungsprüfung; Verordnung, Begriff, Normativität, genereller Adressatenkreis, Mindestmaß an Publizität; nicht gehörig kundgemachte, als Rechtsverordnung zu wertende Schreiben des BMLFUW und der Agrarmarkt Austria, Abgrenzung von Weisung und Information)

Art 139 Abs 3 (Verordnungsprüfung, Aufhebung, zur Gänze über den präjudiziellen Umfang hinaus wegen nicht gehöriger Kundmachung)

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