B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; unmittelbarer Eingriff, keiner; Anfechtung eines bereits außer Kraft getretenen Flächenwidmungsplanes)
V 68/06, 28. 11. 2006
Die Antragstellerin bekämpft die Änderung des Flächenwidmungsplanes 2004, die durch die Erlassung eines Gesamtflächenwidmungsplanes im Jahr 2006 verdrängt wurde, sodass ausgeschlossen werden kann, dass die erste V unmittelbar in die Rechtssphäre der Antragstellerin eingreift. Der Antragstellerin fehlt daher die nicht bloß im Zeitpunkt der Antragstellung sondern auch in dem der Entscheidung des VfGH erforderliche Legitimation zur Anfechtung (VfSlg 14.629/1996). Zurückweisung.