B-VG: Art 137 (Klagen; Zuständigkeit des VfGH bei Staatshaftungsansprüchen wegen behaupteten legislativen Unrechts nur, wenn der Schaden unmittelbar dem Gesetzgeber zurechenbar ist; bei Fehlverhalten von Gerichten oder Verwaltungsbehörden Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte auch für eine gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung; behauptetes Fehlverhalten in einem Vergabeverfahren)
A 23/06, 26. 2. 2007