ASVG: § 609 Abs 19 idF BGBl I 2004/105 (Finanzierungssicherungsbeitrag, gemeinsam von den vertriebsberechtigten Unternehmen aufzubringender Gesamtbetrag für das Jahr 2004, dann als Rabatt von 2 % des Arzneimittelumsatzes mit den Krankenkassen)
Verfahrensordnung des Hauptverbandes zur Herausgabe des Erstattungskodex nach § 351g ASVG, Amtl Verlautbarung im Internet 2004/47: