MRK: Art 8 (Achtung des Privatlebens; Datenschutz, Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von Daten; aus Art 8 MRK kein weitergehender Schutz als aus § 1 Abs 3 DSG 2000 ableitbar; keine Löschungsverpflichtung bezüglich personenbezogener Daten in konventionell geführtem „Papierakt")
B 1708/06, 7. 3. 2007