MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights und strafrechtliche Anklage, Verfahrensgarantien, angemessene Verfahrensdauer)
Art 13 (wirksames Rechtsmittel an eine staatliche Instanz, Abhilfe gegen überlange Verfahrensdauer; Rsp des VfGH über die Befugnis zur bloßen Feststellung einer solchen Rechtsverletzung, ohne den verspätet erlassenen Bescheid zu beheben)