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VfGH B 239/06, 8. 6. 2006 (Krankenanstalten)

JudikaturVfGHZfV 2007/2413ZfV 2007, 1056 Heft 5 v. 13.11.2007

Oö KAG 1997: § 2 Z 7 letzter Satz (Krankenanstalten, ua selbstständige Ambulatorien, keine Änderung des Verwendungszweckes bei angemessener Zahl von Betten für kurzfristige Unterbringung für unentbehrliche ambulante diagnostische und therapeutische Maßnahmen)

§ 5 Abs 1 Z 5 (Bewilligungsvoraussetzung, ua Gewährleistung einer den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Behandlung)

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